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Gibt es für alle oder einzelne Zünfte (Innungen, Amter) entsprechende die Zunftmeister verzeichnende Listen, und welche Zeit umfassen sie?

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Wenn diese sieben konkreten Fragen zunächst einmal für alle diejenigen Gemeinden beantwortet würden, die heute über ein Adreßbuch verfügen, so wäre bereits recht viel geleistet! Aber außer den genannten Quellen gibt(I

*) Für Eisenach erfahren wir z. B. aus der unten zu erwähnenden nachahmenswerten Arbeit von Peter, daß ein Adreßbuch zuerst 1866 erschienen ist. Aber dieses umfaßte nicht alle Haushaltungsvorstände, sondern nur die Hausbesitzer und trug den Titel „Verzeichnis der Hausbesitzer“. Es ist also tatsächlich nur ein Vorläufer eines Adreßbuchs im modernen Sinne.

natürlich für bedeutendere Orte in der Regel noch ganz anderes besonderes Material, das genealogisch wertvolle Tatsachen in Masse enthält: es sei z. B.

an gedruckte oder handschriftliche Sammlungen von Leichensteininschriften, wie sie für Leipzig von Stepner und Heinlein vorliegen, an fortlaufende Schüler¬

verzeichnisse, an Sammlungen von Leichenpredigten u. dgl. erinnert.

Die letzten, vollständigsten und im ganzen, weil gleichzeitig, auch zuver¬

lässigsten Quellen sind die Beurkundungen des Personenstandes, die

sogenannten „Kirchenbücher, in Süddeutschland und Osterreich als „Matriken“

bezeichnet, und im ganzen Deutschen Reiche seit 1876 außerdem die Standes¬

amtsregister, wie sie in den vormals zu Frankreich gehörigen Landstrichen am Rhein schon seit 1798 eingeführt worden sind. Aber Kirchenbücher gibt es in Deutschland überhaupt erst seit dem 16. Jahrhundert, und in den meisten Gegenden beginnen sie erst in dessen zweiter Hälfte oder gar erst nach 1600.

Vielfach sind überdies die ältesten Bände durch Unglücksfälle vernichtet worden, so daß wir sie heute nicht mehr zu Rate ziehen können. In allen diesen Fällen,

und ganz allgemein über die Mitte des 16. Jahrhunderts zurück, ist der voll¬

ständige urkundlich beglaubigte Nachweis einer bestimmten genealogischen Verzweigung für bürgerliche und bäuerliche Familien so gut wie ausgeschlossen;

denn ein solcher Nachweis ist nur möglich, wenn der Zufall ganz außer¬

ordentlich günstige Verhältnisse geschaffen hat*). Deshalb ist es für alle

familiengeschichtlichen Untersuchungen das erste Erfordernis, darüber Aufschluß

zu erhalten, seit wann für jeden einzelnen Pfarrbezirk die regelmäßigen Tauf=, Trau- und Sterberegister vorliegen und wo sie heute aufbewahrt werden.

Diese Notwendigkeit hat die Forschung längst erkannt, und namentlich der Gesamtverein der deutschen Geschichtsund Altertumsvereine hat sich um die Durchführung dieser Forderung große Verdienste erworben**)

Infolge dieser Bemühungen besitzen wir die gewünschten Nachweisungen bereits für einen großen Teil Deutschlands, und um zu zeigen, welche das sind, soll

unten eine Ubersicht ***) des gegenwärtigen Standes der Kirchenbuch¬

verzeichnung gegeben werden, wobei die staatliche Einteilung zugrunde ge¬

legt wird.

*) Solche liegen z. B. vor, wenn zufällig Akten eines umfangreichen Erbschaftsprozesses aus der fraglichen Zeit erhalten sind und aufgefunden werden.

**) Im „Korrespondenzblatt“ des Gesamtvereins sind zahlreiche wichtige Mitteilungen darüber enthalten, namentlich 10. Jahrg. (1892), S. 38, 132; 11. Jahrg. (1893), S. 54, 179;

12. Jahrg. (1894), S. 138; 13. Jahrg. (1895), S. 129; 415. Jahrg. (1897), S. 38; 17. Jahrg.

(1899), S. 56. Es handelt sich dabei sowohl um die Geschichte der Kirchenbuchführung und die Einrichtung der Register als auch um ihre Verzeichnung und die zu diesem Zwecke ver¬

sandten Fragebogen. Um diese Arbeit haben sich Archivrat Jacobs (Wernigerode), Amts¬

richter Krieg (Sangerhausen) und Pfarrer Gmelin (Großaltdorf bei Schwäbisch-Hall) be¬

sonders verdient gemacht.

***) Eine solche, bearbeitet von Krieg, ist bereits früher in Nr. 20 des Vereinsblattes des

So wichtig aber auch die Kirchenbücher sind, ihre Durchsicht im einzelnen

ist schwierig, zeitraubend und oft auch ergebnislos, weil die Frage nicht richtig gestellt ist. Alphabetische Verzeichnisse der vorkommenden Namen fehlen meist,

oder sie sind, wie im 17. Jahrh. fast allgemein üblich war, nach den Vor¬

namen, und nicht nach den Familiennamen angeordnet. Ferner sind manche Namen an einem Orte recht zahlreich vertreten, sodaß die Glieder der gesuchten Familie schwer herauszufinden sind, aber jeder einzelne Eintrag behandelt über¬

dies immer nur einen Fall, so daß schon die Sammlung der Angaben über

zwölf Geschwister einen ganz außerordentlich großen Aufwand von Zeit erfordert,

wenn nicht anderes Material die Nachforschung erleichtert. Deshalb ist es

unbedingt notwendig, daß nicht nur die genealogische Literatur, sondern auch

die übrigen leichter zugänglichen Quellen, namentlich die gedruckten, zu Rate gezogen werden, ehe man Kirchenbücher nachschlägt. Wird aus den sonstigen Quellen in der Regel erst ermittelt, die Kirchenbücher welchen Ortes Aufschluß geben können, so erleichtert ihre ausgiebige Benutzung die Arbeit dadurch, daß zeitliche Grenzen und sonstige Anhaltspunkte gewonnen werden. Wichtig sind

z. B. die Berufs- und Standesbezeichnungen in der Ausdrucksweise der Zeit und der Gegend, da sie nützlich sind, wenn eine bestimmte gesuchte Person sicher von anderen in den Kirchenbüchern erwähnten gleichnamigen unterschieden werden

soll. Nicht minder wesentlich für den Suchenden sind bestimmte Zeitgrenzen:

wenn ich z. B. eine bestimmte Person dreißig Jahre lang jährlich im Adre߬

buch verzeichnet finde und sie vom Jahrgange 1817 ab fehlt, so wird 1816

als Todesjahr im höchsten Maße wahrscheinlich, und das Nachschlagen eines

einzigen Jahrgangs der Sterberegister wird vermutlich genügen, um die Be¬

gräbnisurkunde ausfindig zu machen. Sollte dies nicht glücken, dann würde natürlich die Frage aufzuwerfen sein, was die Ursache für das plötzliche Aus¬

scheiden aus dem Adreßbuche war, ob ein Wegzug vorliegt oder welcher Grund sonst etwa in Betracht kommen könnte. Solche Erwägungen setzen voraus, daß der Benutzer die Einrichtung, das Wesen und den ursprünglichen Zweck

des Materials, das ihm als Quelle dient, wirklich kennt, und deswegen muß er die Eigenart jeder Quellengattung studieren, soweit diese Arbeit nicht durch andre schon geschehen ist, deren Ergebnisse er sich zu eigen machen kann.

Derartige ausgedehnte Arbeiten kann natürlich unmöglich eine Person aus¬

führen; sie sind nur durch ein Zusammenwirken vieler möglich, und für

eine solche gemeinsame Tätigkeit das Programm zu entwerfen, ist der Zweck

dieser Ausführungen. Um das Gesagte durch konkrete Beispiele auch den Laien auf dem Felde geschichtlicher Forschung deutlicher zu machen und durch die Nam¬

haftmachung bestimmten, meist gedruckten Materials die Aufmerksamkeit auf

ähnliche Verdffentlichungen bezw. Archivalien zu lenken und dadurch zu ihrer

„Roland“ (Beilage zum Archiv für Stamm- und Wappenkunde), S. 11—14 erschienen.

Diese wird hier, den jüngsten Fortschritten entsprechend, vervollständigt und teilweise auch ergänzt.

Verzeichnung und Ausbeutung anzuregen, füge ich noch eine Zusammenstellung bei. Raum und Zeit gestatten es natürlich nicht, in dieser Richtung irgend

etwas Vollständiges zu bieten, aber es liegt mir auch fern, etwa die Anschauung verbreiten zu wollen, als ob damit alle oder auch nur die hauptsächlichsten Quellengattungen berücksichtigt seien.

Lediglich als Beispiele dafür, welcher Art Zusammenstellungen sein können,

die zur Förderung der genealogischen Quellenkunde beitragen sollen, mögen die folgenden Bemerkungen betrachtet werden. Vor allem aber soll diese Zu¬

sammenstellung den Beweis erbringen, daß die familiengeschichtliche Forschung

durchaus nicht auf sich selbst gestellt, sondern daß sie nur in Verbindung mit der Orts- und Landesgeschichte denkbar ist. Es muß allseitig begriffen werden, daß die gegenwärtig mit großem Erfolge wissenschaftlich gepflegte Heimatsgeschichte, in deren Dienst sich die von mir herausgegebene Monats¬

schrift „Deutsche Geschichtsblätter (Gotha, seit 1899) stellt, ihrer Arbeits¬

weise und ihren Arbeitsergebnissen nach dem Genealogen vertraut sein muß, wenn er bei dem ersten Teile seiner Arbeit — der Materialbeschaffung — zu befriedigenden Ergebnissen gelangen will.

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